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  2. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17. September 2020

Willkommen bei der Scanbot SDK Demo App! Wir haben viel Energie darauf verwendet, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausgewogen, kurz und klar wie möglich zu fassen. Falls du Vorschläge hast, wie wir diese weiter verbessern können, freuen wir uns stets über Tipps und Hinweise an die folgende E-Mail-Adresse: legal@scanbot.io.

Die Scanbot SDK Demo App ist ein Angebot der doo GmbH, Joseph-Schumpeter-Allee 25, 53227 Bonn, Deutschland (nachfolgend „wir“, „unsere“, „uns“ oder „doo“).

Das Scanbot-Team bietet eine Technologie zum Erstellen von hochwertigen Scans von Dokumenten aller Art, zur optischen Zeichenerkennung („OCR“) und für zusätzliche ähnliche Funktionen für Mobilgeräte an. Um ihren Kunden zu ermöglichen, die Technologien von Scanbot als Teil ihrer eigenen Produkte zu nutzen, stellt doo ein Software-Development-Kit („SDK“) zur Verfügung. Mithilfe der Scanbot SDK Demo App können sich auch Nicht-Programmierer einen Überblick über den Funktionsumfang verschaffen. Einen vollständigen Überblick über die Technologie erhältst du auf unserer Website unter der folgenden URL: https://scanbot.io.

Diese Scanbot SDK Demo App soll Interessierten eine einfache Lösung zum kostenlosen Testen all unserer SDK Funktionen bieten.

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) bilden die ausschließliche rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme und Nutzung der Demo-App „Document Scanner SDK App“ (nachfolgend „App“) durch den Nutzer (nachfolgend “Nutzer“).

1.2 Diese AGB sind auf der Scanbot-Website unter https://scanbot.io/de/agb sowie in der App unter dem Punkt „Rechtliches“ verfügbar, sodass sie jederzeit einsehbar sind sowie auf einem Mac, PC oder anderen Geräten heruntergeladen, gespeichert und gelesen werden können.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die zeitlich unbefristete Überlassung der App durch doo an den Nutzer als Demoversion. Die App ermöglicht es unter anderem, Dokumente oder Objekte beliebiger Art abzufotografieren, Barcodes und MRZs (Machine Readable Zones) zu erkennen und den jeweiligen Inhalt zu extrahieren. Die Ergebnisse können über die Systemfunktionen von iOS und Android auch geteilt werden.

2.2 Die Nutzung der App ist kostenlos.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag über die Nutzung der App kommt zustande, wenn der Nutzer auf der Produktbeschreibungsseite im jeweiligen App Store den Button „Installieren“ klickt.

3.2 Der Vertrag kann in deutscher oder englischer Sprache geschlossen werden.

4. Pflichten der Nutzer

4.1 Der Nutzer darf die App ausschließlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht und diesen AGB nutzen. Insbesondere muss er dafür Sorge tragen, dass die von ihm über und im Rahmen der Apps öffentlich zugänglich gemachten oder verbreiteten Inhalte (i) keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, u.ä.) verletzen und (ii) nicht in sonstiger Weise gegen geltendes Recht (z.B. Jugendschutzvorschriften) verstoßen. Soweit es sich bei den von dem Nutzer eingegebenen, öffentlich zugänglich gemachten oder verbreiteten Inhalten um personenbezogene Daten Dritter handelt, ist er dafür verantwortlich, dass die hierfür erforderlichen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, wobei eine Übermittlung der über die App erfassten personenbezogene Daten an doo nicht erfolgt. Der Nutzer wird andere Nutzer auf doo bei der Nutzung der Apps nicht behindern oder ausspähen, die Apps nicht für andere als die vorgesehenen Zwecke nutzen oder sie in einer Weise nutzen, die ihren technischen Ablauf stört oder überlastet.

4.2 Der Nutzer ist für eine ordnungsgemäße Sicherung, der mithilfe der App erstellten oder veröffentlichten, gespeicherten, übermittelten oder empfangenen Inhalte allein verantwortlich.

5. Rechte der Nutzer

doo gewährt dem Nutzer eine persönliche, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, unbefristete, weltweite Lizenz für die Nutzung der App wie sie von doo nach Maßgabe dieser AGB angeboten wird.

6. Vergütung

Die Nutzung der App ist unentgeltlich.

7. Haftung für Mängel

7.1 doo leistet Gewährleistung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Der Nutzer wird doo bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und insbesondere alle notwendigen Informationen, Dokumente etc. zur Verfügung stellen, die doo zu Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

7.3 Wenn der Nutzer Unternehmer ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr ab Gefahrübergang.

8. Haftung für Schäden

8.1 Für die App haftet doo entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche, die auf einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt bei Verbrauchern nicht in Bezug auf solche Bestimmungen, die nach dem Recht, das ohne diese Klausel anwendbar wäre (also in der Regel des Landes, wo der Verbraucher seinen Hauptwohnsitz hat), zwingend anwendbar sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

9.2 Hat der Nutzer, wenn er Verbraucher ist, keinen Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat er seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von doo.

9.3 Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Kaufleuten wird Bonn, Deutschland als Gerichtsstand vereinbart.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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